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   LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01   

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https://dejure.org/2001,24875
LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01 (https://dejure.org/2001,24875)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.07.2001 - L 5 AR 106/01 (https://dejure.org/2001,24875)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - L 5 AR 106/01 (https://dejure.org/2001,24875)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Nürnberg - S 2 U 268/99
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
 
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  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
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